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Mitgliedschaft - Vorteile und Voraussetzungen
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Als Mitgliedsbetrieb des Verbandes des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau verbessern Sie Ihre Wettbewerbs-Chancen!
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Mitgliedschaft im Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen e.V. (VGL NRW)
Die Mitglieder des VGL NRW gliedern sich in ordentliche und fördernde Mitglieder, Senioren- und Ehrenmitglieder.
I. Ordentliche Mitglieder
a) Betriebliche Voraussetzungen
- seit mindestens einem Jahr selbstständig im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
- Ausführung fachlich einwandfreier Arbeiten
b) Persönliche Voraussetzungen
- fortgebildet als Meister oder Techniker (Agrarbetriebswirt) im Garten- und Landschaftsbau oder Ing. (grad.) Landespflege oder Dipl.-Ing. Landespflege
- ist diese Voraussetzung beim Betriebsinhaber nicht gegeben, ist die Qualifikation über eine ständig beschäftigte, leitende Fachkraft nachzuweisen
c) Antragsverfahren
Aufnahmeanträge sind schriftlich an das Präsidium zu richten.
- über Art und Umfang der im Antragsverfahren notwendigen Unterlagen entscheidet das Präsidium gemäß der Geschäftsordnung.
d) Präsidiumsentscheidung
- Überprüfung der satzungsgemäßen Voraussetzungen durch eine vom Präsidium eingesetzte Kommission im Rahmen einer Betriebsbesichtigung.
- Präsidiumsentscheidung
e) Mitgliedschaft
Mitglieder des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen e.V. (VGL-NRW) sind gleichzeitig Mitglieder entweder des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e.V. oder des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.
An einer Mitgliedschaft interessiert? Ja, bitte informieren Sie mich!
II. Fördernde Mitglieder
Die fördernde Mitgliedschaft kann erworben werden von berufsständischen Einrichtungen, Unternehmen und Einzelpersonen, Unternehmenszusammenschlüssen und dem Berufsstand nahestehende Organisationen, welche nicht ordentliche Mitglieder werden können. Förder-Mitglieder haben kein Antrags- und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
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III. Seniorenmitglieder
Die Seniorenmitgliedschaft kann von natürlichen Personen erworben werden, die Unternehmer des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues waren und die nach Aufgabe oder Übergabe ihres Unternehmens weiterhin dem Berufsstand verbunden bleiben wollen. Über die Aufnahme von Seniorenmitgliedern entscheidet das Präsidium. Seniorenmitglieder haben kein Antrags- und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
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IV. Ehrenmitglieder
a) Die Ehrenmitgliedschaft kann natürlichen Personen verliehen werden, die sich besondere Verdienste um den Berufsstand erworben haben.
b) Die Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgt auf Vorschlag des Präsidiums durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Ehrenmitglieder haben kein Antrags- und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
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Kontakt
Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
Nordrhein-Westfalen e. V.
Sühlstraße 6
46117 Oberhausen-Borbeck
Tel.: 0208 84830-0
Fax: 0208 84830-57
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