Home | Kontakt | Verbände | Linksammlung | Sitemap

Bildung

Seminare

  • Seminare NRW - online Angebot
Anmeldung zu Seminaren in NRW
Anmeldungen zu allen Seminaren bitte schriftlich mit dem vorbereiteten Anmeldeformular (Postversand bzw. Telefax), wenn Ihnen der Seminarkatalog vorliegt, oder hier online per E-mail mit dem Stichwort "Seminar", mit der Angabe der jeweiligen Kursnummer (erfolgt online automatisch), mit der Anzahl der Kursteilnehmer und Ihrer Anschrift. Der Veranstalter behält sich vor, bei zu geringer Nachfrage oder bei vorzeitiger Absage von Teilnehmern Seminare abzusagen, notwendige Termin- und Programmänderungen vorzunehmen und, falls mehr Teilnehmer als Seminarplätze vorhanden sind, eine Warteliste zu führen; hierüber werden Sie informiert.
 
Rücktritt von Seminaren in NRW
Ein kostenfreier Rücktritt von Ihrer Anmeldung ist bis 1 Woche vor Beginn des Seminares möglich. Ausgenommen sind WdA-Seminare (Weiterbildung der Ausbilder) des AuGaLa, bei denen eine Abmeldung bis 4 Wochen vor Beginn des Seminares erfolgen muss. Die Abmeldung muss schriftlich bzw. per Fax erfolgen. Bei einer Abmeldung nach Ablauf der Abmeldefrist und fehlender Abmeldung oder Nichtteilnahme am Seminar werden 100% der Lehrgangskosten fällig (zuzüglich 50% - 100% der Kosten der eventuell gebuchten Leistungen für Unterkunft, sofern hier mit dem Leiter des jeweiligen Gästehauses oder dem Hotel nichts Anderweitiges vereinbart ist).
 
Kosten der Seminare in NRW
Die Kosten für die Seminare sind jeweils angegeben. Die Lehrgangsgebühren sind mehrwertsteuer-frei (es wird keine Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt). Bitte beachten Sie, dass teilweise die angegebenen Gebühren eine "Komplett-Gebühr" sind, d.h. inkl. Unterkunft und Verpflegung. Die Übernachtungs- und Verpflegungskosten an den DEULA-Schulen werden getrennt berechnet und enthalten 7% Mehrwertsteuer. Teilnehmer unter 27 Jahren brauchen keine Mehrwertsteuer zahlen - der Betrag wird für diese Teilnehmer bei der Rechnungsstellung herausgerechnet.
 
Teilnehmer aus Mitgliedsbetrieben des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau NRW e.V. (VGL NRW) erhalten bei Seminaren, die nicht vom VGL NRW e.V. selbst veranstaltet werden, einen Nachlass von 10% auf die eigentlichen Lehrgangskosten (die Beträge sind entsprechend unter "Preis für Mitglieder" zu finden).
 
Förderung und Kreis der Förderberechtigten
Für die Weiterbildungsseminare stehen 2008 Fördermittel des Landes NRW und der EU in begrenztem Umfang zur Verfügung. Förderberechtigt sind im wesentlichen Mitarbeiter aus Betrieben des Gartenbaus einschließlich des Garten- und Landschaftsbaus sowie Betriebsinhaber aus landwirtschaftlichen Betrieben und Inhaber, die nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegen (§ 4.2 der Richtlinien). Firmensitz oder Wohnsitz müssen in Nordrhein-Westfalen sein. Von der Förderung ausgenommen sind Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes (Städte, Gemeinden und vergleichbare Einrichtungen) sowie Auszubildende. Eine Förderung ist nur möglich, wenn mindestens 10 förderfähige Teilnehmer an einem Seminar teilnehmen. Weitere Informationen auf Anfrage bei den Seminarveranstaltern.
 
Seit dem 23.1.2006 sind weitere Fördermöglichkeiten hinzugekommen - der Bildungsscheck. Als Anreiz dafür, dass mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch Unternehmen Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, bietet der Bildungsscheck Weiterbildung zum halben Preis: Das Land NRW übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Hälfte der Weiterbildungskosten (maximal bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck). Angesprochen werden sollen Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen
(weniger als 250 Mitarbeiter/innen). Die Kurse können vielfältig sein: Sprach-, Computer-, Schweißer- oder Rhetorik-Lehrgänge. Dies können auch Deutschkurse für Beschäftigte sein, die Deutsch nicht als Muttersprache haben, kommentiert NRW-Arbeitsminister Karl-Losef Laumann (CDU). Den Bildungsscheck erhält man nach einer kostenlosen Beratung bei Kammern, Volkshochschulen oder Bildungsnetzwerken ausgestellt auf den gewünschten Kurs. Den Bildungsscheck erhalten Sie in 175 Einrichtungen – bitte informieren Sie sich unter http://www.bildungsscheck.nrw.de/ oder wählen Sie direkt die Übersicht hier unter: Beratungsstellen.
 
Begabtenförderung auch für grüne Berufe
Junge Leute können vom Begabtenföderungswerk berufliche Bildung GbmH innerhalb von drei Jahren eine Förderung von bis zu 4600 Euro für ihre berufliche Weiterbildung erhalten. Die Bewerber dürfen nicht älter als 25 Jahre sein und müssen ihre Berufsausbildung mit 1,9 oder besser absolviert haben oder sie haben erfolgreich an einem Berufswettbewerb teilgenommen. Weitere Infos erhält man im Internet unter
http://www.begabtenfoerderung.de/ oder
bei der zuständigen Stelle für berufliche Bildung beim Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, Außenstelle Ruhlsdorf, Tel.: 03 32 - 43 62 00, oder
bei der Stiftung für Begabtenförderung, Godesberger Allee 142 - 148 in 53175 Bonn, Tel.: 02 28 - 8 19 82 31, E-mail: info@stiftung-begabtenfoerderung-agrar.de.
Eine erste Übersicht gibt's hier als Download.
 
Förderung durch Arbeitsagenturen 
Hinweis für Arbeitgeber: Die Arbeitsagenturen bieten ebenso eine finanzielle Unterstützung für die Weiterbildungsförderung Beschäftigter (§ 417 Abs. 1,2 und § 235 c SGB III). Informieren Sie sich unverbindlich bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit.
 
Informationen zu Seminaren in NRW
Für Rückfragen zu einzelnen Seminaren stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der jeweiligen Veranstalter gerne zur Verfügung. Sie finden Ihren direkten Ansprechpartner jeweils im Seminarbeschreibungstext aufgeführt.