Hitzewelle zeigt Handlungsbedarf
Die anhaltend hohen Temperaturen in Nordrhein-Westfalen machen deutlich, wie dringend Städte und Gemeinden auf die Folgen des Klimawandels reagieren müssen. Kühle Rückzugsorte, schattenspendende Bäume und begrünte Flächen sind kein „Nice-to-have“ mehr – sie werden zur notwendigen Infrastruktur einer zukunftsfähigen Stadtplanung.
Vor diesem Hintergrund hat der VGL NRW konkrete Vorschläge erarbeitet, wie Kommunen mehr Grün in den Alltag bringen und die Lebensqualität vor Ort steigern können. Die Textbausteine sind als Anregung für die Programme der kommunalen Parteien im Zuge der bevorstehenden Kommunalwahlen gedacht – und zeigen auf, welche Maßnahmen wirklich vor Ort wirken.

Die nachfolgenden Themenvorschläge bieten politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern eine fundierte Grundlage, um Grün in die kommunalen Wahlprogramme aufzunehmen – als Antwort auf Hitze, Artensterben und Versiegelung:
Grünflächen für Lebensqualität und Naherholung
Grün- und Parkanlagen sind ein zentrales Element für Lebensqualität in unserer Stadt/Gemeinde. Sie dienen der Naherholung, fördern die Gesundheit und sind wichtige Orte für sozialen Austausch. Gleichzeitig tragen sie zur Verbesserung des Stadtklimas bei, reduzieren Lärm und schaffen Räume für biologische Vielfalt.
Die „…“ setzt sich für den Erhalt und die Pflege bestehender Grünanlagen sowie die gezielte Entwicklung neuer Grün- und Aufenthaltsflächen ein. Bürgerbeteiligung und Kooperation mit lokalen Initiativen sollen von der Kommune aktiv unterstützt werden.
Konsequente Umsetzung des Schottergarten-Verbots
Versiegelte Vorgärten und sogenannte „Schottergärten“ verschlechtern das Stadtklima, beschleunigen die Bodenaustrocknung und leisten keinen Beitrag zum Artenschutz. In Nordrhein-Westfalen ist die Neuanlage solcher Flächen bereits untersagt – dieses Verbot muss auf kommunaler Ebene jedoch konsequent kontrolliert und durchgesetzt werden.
Die „…“ setzt sich daher für gezielte Kontrollen und die Aufforderung zum Rückbau bestehender, unzulässiger Schottergärten ein. Darüber hinaus sollen Anreize zur Entsiegelung und naturnahen Umgestaltung geschaffen werden, um eine klimaangepasste und lebenswerte Wohnumgebung zu fördern.
Mehr Grün auf Dächern: Dachbegrünung fördern
Dachbegrünungen verbessern das Stadtklima, verringern die Hitzebelastung, speichern Regenwasser und schaffen neue Lebensräume. Auf städtischen Gebäuden sowie bei Neubauprojekten sollen begrünte Dächer künftig zur Regel werden.
Die „…“ setzt sich dafür ein, dass geeignete kommunale Dachflächen systematisch auf Begrünungspotenziale geprüft und entsprechend ausgestattet werden. Gleichzeitig sollen Beratungs- und Förderangebote für private und gewerbliche Eigentümer ausgeweitet werden.
Grünstandards bei Neubauprojekten verbindlich festlegen
In neuen Baugebieten sollen Klimaschutz, Lebensqualität und Begrünung von Anfang an mitgedacht werden. Die „…“ strebt daher an, bei allen Neubauprojekten verbindliche Grünstandards in Bebauungsplänen zu verankern. Dazu gehören unter anderem:
- Vorgaben für Dach- und Fassadenbegrünung,
- Baumpflanzungen im Straßenraum und in Innenhöfen,
- Entsiegelung nicht zwingend notwendiger Flächen.
Zudem soll geprüft werden, inwieweit Bestandsgebäude der Stadt durch Bauwerks- oder Innenraumbegrünung nachgerüstet werden können.
Hitzeaktionspläne vor Ort entwickeln
Extremwetterereignisse wie Hitzewellen treffen Städte und Gemeinden besonders stark. Die „…“ setzt sich daher für die Entwicklung eines kommunalen Hitzeaktionsplans ein, der Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen ebenso enthält wie gestalterische Maßnahmen im öffentlichen Raum – etwa zusätzliche Verschattung, Begrünung und Wasserangebote.
Auch die Stadt- und Grünplanung muss im Rahmen dieser Pläne auf hitzeresiliente Pflanzenarten und klimaangepasste Gestaltungskonzepte umgestellt werden.
Grün als kommunale Daseinsvorsorge sichern
Die Gestaltung und Pflege von Grün- und Freiflächen ist eine zentrale Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Die „…“ setzt sich dafür ein, dass Grünflächen in der kommunalen Prioritätensetzung gleichrangig mit anderen Infrastrukturmaßnahmen behandelt werden.
Grün muss bei kommunalen Haushaltsplanungen strukturell mitgedacht und finanziell abgesichert werden – sowohl bei der Neuanlage als auch bei Pflege und Unterhaltung.
Freiflächengestaltungspläne verbindlich einführen
Die „…“ fordert, bei neuen Bauvorhaben verbindliche Freiflächengestaltungspläne als kommunales Planungsinstrument einzusetzen. Diese Pläne sollen sicherstellen, dass auch im Rahmen verdichteter Bauweise hochwertige, klimaresiliente und lebenswerte Freiräume entstehen.
Darüber hinaus soll bei der innerörtlichen Entwicklung ein Grünflächenfaktor als lokale Bemessungsgrundlage zur Anwendung kommen. So wird sichergestellt, dass jede bauliche Entwicklung auch einen angemessenen Anteil an begrünter Fläche mit sich bringt.
Ausgleichsmaßnahmen für Stadtgrün nutzen
Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen von Bauprojekten sollen künftig vorrangig innerörtlich umgesetzt werden. Die „…“ setzt sich dafür ein, dass Eingriffe in Natur und Landschaft durch qualitätsvolle Maßnahmen innerhalb des Gemeindegebiets kompensiert werden – etwa durch Entsiegelung, Baumpflanzungen oder Dach- und Fassadenbegrünung.
Die Stadt/Gemeinde soll hierzu gesamtörtliche Kompensationskonzepte entwickeln und umsetzen, die gleichzeitig einen Beitrag zur Klimaanpassung und zur Aufwertung urbaner Lebensräume leisten.
Mehr Straßenbäume für ein besseres Stadtklima
Straßenbäume verbessern das Mikroklima, spenden Schatten, fördern die Artenvielfalt und steigern die Lebensqualität in den Quartieren. Die „…“ setzt sich dafür ein, dass neue Straßenbäume systematisch geplant und zusätzliche Standorte erschlossen werden.
Ebenso wichtig ist die langfristige Pflege des Bestands. Bei der Auswahl neuer Bäume sollen standortgerechte, klimaresiliente Arten berücksichtigt werden – auch wenn es sich nicht um traditionelle heimische Arten handelt. Die Verwaltung soll sich hier an fachlich erarbeiteten Empfehlungen orientieren, wie etwa an den Baumempfehlungslisten der kommunalen Fachverbände.
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